Wahl des Pfarrgemeinderates in der Pfarrgemeinde St. Otto Ebersdorf Öffentliche Bekanntmachung der Wahl nach §5 der Wahlordnung für Pfarrgemeinderatswahlen Wahltermin: Sonntag, 20. März 2022 In unserer Pfarrei können die Wahlberechtigten ausschließlich per Briefwahl wählen Die Briefwahlunterlagen werden Ihnen in der ersten Märzwoche zugestellt. Gemäß Beschluss des amtierenden Pfarrlichen Gremiums werden für den neuen Pfarrgemeinderat insgesamt 6 Personen gewählt. Wahlberechtigt sind alle Pfarreimitglieder, die am Wahltag das 14. Lebensjahr vollendet haben. Alle, die aktiv am Gemeindeleben unserer Pfarrei teilnehmen, aber Ihren Hauptwohnsitz in einer anderen Pfarrei haben und dort wahlberechtigt sind, können auf Antrag das aktive Wahlrecht in unserer Pfarrei erhalten. Das Antragsformular erhalten Sie ab sofort im Pfarrbüro. Der von der Wohnsitzpfarrei bestätigte Antrag muss spätestens am 20.02.2022 dem Wahlausschuss vorgelegt werden. Weitere Erläuterungen finden Sie auf dem Formular. Das Wählerverzeichnis liegt vom 30. Januar bis 6. Februar 2022 zur Überprüfung im Pfarrbüro auf. Das Pfarrbüro ist geöffnet montags von 15-18 Uhr und freitags von 9-12 Uhr. Wer außerhalb dieser Zeiten Einsicht nehmen möchte, möge sich bei P. Peter Uzor melden. Aus Datenschutzgründen können nur die eigenen Daten überprüft werden. Zur Überprüfung fremder Daten ist gegenüber dem Wahlausschuss eine vermutete Unrichtigkeit schriftlich glaubhaft zu machen. Weitere Einzelheiten zur Wahl entnehmen Sie bitte den Aushängen in den Schaukästen sowie auf der entsprechenden Seite des Erzbistums.
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